Frequently Asked Questions (FAQ)
Das Jugenddelegiertenprogramm der Vereinten Nationen (UNYDP)
Seit 1981 empfehlen die Vereinten Nationen ihren Mitgliedsstaaten die Aufnahme von Jugendvertreter:innen in ihre Regierungsdelegationen zur Generalversammlung (Resolution on Communication Between the United Nations and Youth and Youth Organizations, A/36/17).
In den letzten 40 Jahren wurde die Empfehlung regelmäßig in der Jugendresolution der VN-Generalversammlung (UNGA) aufgegriffen, wobei das UNYD-Programm stetig weiterentwickelt und um weitere Aspekte ergänzt wurde. So raten die Vereinten Nationen, Jugendvertreter:innen die Teilnahme an verschiedenen Fachausschüssen des Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) und weiteren, jugend- und zukunftsrelevanten Versammlungen, Konferenzen und Veranstaltungen (z. B. der VN-Klimakonferenz) zu ermöglichen.
Auf Ebene der Vereinten Nationen ist die Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UN DESA) ist mit der Koordinierung der UNYD-Programme betraut. Auf Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten entscheidet jede Regierung eigenständig darüber, ob sie Jugenddelegierte ernennt bzw. entsendet, mit welchem Mandat die Jugenddelegierten ausgestattet werden und wer das Programm auf nationaler Ebene koordiniert.
Die UNYD-Programme unterscheiden sich aufgrund des dezentralen Charakters teilweise erheblich von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat. Während zahlreiche Mitgliedsstaaten ihr UNYD-Programm in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren gestalten und eine regierungsunabhängige und zivilgesellschaftliche Kontroll- und Steuerungsinstanz ermächtigen, verfolgen andere Mitgliedsstaaten einen anderen Ansatz und ernennen junge Berufsdiplomat:innen zu weisungsgebundenen Jugenddelegierten. Die Mehrheit der VN-Mitglieder nimmt jedoch keine Jugenddelegierten in ihre Regierungsdelegation auf. Weitere Informationen zum UNYD-Programm weltweit und Programmprofile finden sich im UNYDP-Handbuch der Vereinten Nationen (Stand: 2020).
Deutschland entsendet seit 2005 jeweils zwei Jugenddelegierte zur Generalversammlung der Vereinten Nationen und Sozialentwicklungskommission des Wirtschafts- und Sozialrats. Zwei zivilgesellschaftliche Trägerorganisationen, die DGVN e.V. und das DNK, wählen und ernennen in Zusammenarbeit mit den ministeriellen Programmpartnern die Jugenddelegierten für die Amtszeit von einem Jahr.
Im Gegensatz zu den im deutschen Auswärtigen Dienst arbeitenden Menschen sind die Jugenddelegierten zur VN-GV & SEK keine Berufsdiplomat:innen. Die Jugenddelegierten arbeiten und engagieren sich bei den Vereinten Nationen und als Teil der deutschen VN-Delegation ehrenamtlich für die Belange der in Deutschland lebenden Jugend. Für Jugendkonsultationen, Workshops und Gesprächsbeiträge bei Veranstaltungen werden keine Honorare bzw. Entgelte erhoben.
Reisekosten innerhalb und außerhalb Deutschlands und Ausgaben für Übernachtungen werden in allen Fällen erstatten, höhere Lasten und Ausgaben werden über Vorschüsse gedeckt. Aufwendungen für die Verpflegung der Jugenddelegierten während der Teilnahme an größeren Veranstaltungen und Konferenzen werden zudem über ein Tage- bzw. Sitzungsgeld abgerechnet, das teilweise im Voraus gezahlt werden. Sonstige Ausgaben im Rahmen des Ehrenamts können je nach Art der Aufwendung ebenfalls erstattet werden.
Als Intermediäre zwischen der in Deutschland lebenden Jugend und den Vereinten Nationen wirken die Jugenddelegierten in zwei Richtungen:
Als Jugendvertreter:innen engagieren sich Jugenddelegierten für die Interessen und Forderungen von jungen Menschen aus Deutschland. Zugleich vertreten sie die gemeinsamen Positionen der Mitglieder des Deutschen Nationalkomitees für Internationale Jugendarbeit (DNK). Hierfür reisen sie als akkreditierte Berater:innen der Bundesregierung und als Teil der deutschen Delegation zur VN-Generalversammlung und Sozialentwicklungskommission, wo sie ungebunden von der Regierungsposition und frei von Weisungen agieren.
Vor Ort haben die deutschen Jugenddelegierten u. a. die Möglichkeit, als Sprachrohr der in Deutschland lebenden Jugend die Weltöffentlichkeit mit einer Rede im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung zu adressieren. Darüber hinaus nehmen sie an Resolutionsverhandlungen teil, organisieren eigene Informationsveranstaltungen (side events) und kooperieren mit anderen Jugenddelegationen, um für neue und nachhaltige Formen der Jugendbeteiligung zu werben, auf kontroverse und dringliche Probleme hinzuweisen und/oder das Augenmerk der Anwesenden auf Forderungen der Jugend weltweit zu lenken. Zudem nutzen sie ihre Präsenz, um in Gesprächen mit ausländischen sowie internationalen Diplomat:innen und Entscheidungstragenden die Forderungen von Jugendlichen und jungen Menschen aus Deutschland zu platzieren.
Vor, nach und während ihrer Teilnahme an Veranstaltungen, Konferenzen und Versammlungen treten die Jugenddelegierten als Vermittler:innen auf und machen auf Grundlage ihrer Erfahrungen die Prozesse und Beschlüsse der Vereinten Nationen erlebbar. Sie vermitteln Wissen zu den Strukturen und Zielen der Vereinten Nationen, geben einen Einblick hinter die Kulissen des internationalen VN-Betriebs und machen auf diese Weise multilaterale VN-Politik begreifbar. Hierfür stehen die Jugenddelegierten im Austausch mit Jugendverbänden, Jugendorganisationen, Bildungseinrichtungen, Vereinen und vielen weiteren Einrichtungen, die Jugend betreffen. Sie organisieren Jugendkonsultationen und Workshops, die im Rahmen einer Deutschlandtour über das Jahr verteilt durchgeführt werden.
Ferner verstehen treten die Jugenddelegierten als Multiplikator:innen für die Werte und Ziele der Vereinten Nationen ein, allen voran für allumfassenden Frieden und internationale Sicherheit, Völkerverständigung auf Augenhöhe, grenzübergreifende Zusammenarbeit in allen Lebensbereichen und Multilateralismus. Als Jugenddelegierte werben wir gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen Trägerorganisationen des Programms sowie den Programmpartnern für starke und inklusive Vereinte Nationen mit fairen und zugänglichen Partizipationsstrukturen.
Die Jugenddelegierten zur VN-GV & SEK teilen sich ihre Arbeit selbstständig ein. Wie viel Zeit investiert wird, hängt von den Interessen, Zielen und der zeitlichen Verfügbarkeit der amtierenden Jugenddelegierten ab.
Im Amt merken die Jugenddelegierten schnell, dass die Möglichkeiten und Angebote zur Mitarbeit niemals enden und somit laufend priorisiert und delegiert werden muss. So haben sich viele studierende Jugenddelegierte während ihrer Amtszeit ein Urlaubssemester genommen.
Ausschreibungs-, Bewerbungs- und Auswahlprozess
Vorweg: Wir ermutigen alle jungen Menschen, sich für dieses besondere und wichtige Ehrenamt zu bewerben. Wir beantworten gerne eure Fragen und klären Unklarheiten auf. Schreibt uns hierfür eine E-Mail oder kontaktiert uns über unsere sozialen Netzwerke.
Das Amt der Jugenddelegierten zur VN-GV & SEK ist ein freiwilliges, geschlechterparitätisches Ehrenamt, das regelmäßig im Januar öffentlich ausgeschrieben wird. Alle Interessent:innen durchlaufen einen dreistufigen Bewerbungsprozess, in dem die Motivation, Eignung und der ehrenamtliche Hintergrund geprüft werden. Im Anschluss wählen die zivilgesellschaftlichen Trägerorganisationen zusammen mit den ministeriellen Programmpartnern unter Beratung der amtierenden Jugenddelegierten die neuen Jugenddelegierten zur VN-GV & SEK aus.
Nachdem zwei junge Menschen vom Auswahlkomitee ausgewählt und ernannt wurden, weisen die Trägerorganisationen die designierten Jugenddelegierten in ihr neues Ehrenamt ein und bereiten die angehenden Jugendvertreter:innen an separaten Terminen im März auf ihre Aufgaben vor. Das Amt wird zum 01. April des Bewerbungsjahres offiziell übergeben.
Die ersten beiden Stufen des Auswahlprozesses finden anonym statt; nur Name und Geschlecht, nicht aber ein Erscheinungsbildung, die Hautfarbe oder andere äußere und körperliche Eigenschaften sind dem Auswahlkomitee bis dahin bekannt.
In der ersten Stufe steht die Motivation für das Amt im Vordergrund; hierfür reichen interessierte Jugendliche eine schriftliche Bewerbung mit Motivationsschreiben und Lebenslauf ein und beantworten zudem zwei fachspezifische Fragen. Das Auswahlkomitee prüft insbesondere auch, ob die formalen Anforderungen erfüllt sind. Siehe hierfür Ausschluss- und Entscheidungskriterien.
In der zweiten Stufe möchte das Auswahlkomitee vielversprechende Bewerber:innen näher kennenlernen; in Telefoninterviews dürfen Bewerber:innen einige vertiefende Fragen zu ihrer Person, Motivation und ihrem Engement beantworten. Zudem dürfen Bewerber:innen ihr Wissen zu den Vereinten Nationen und zur Außenpolitik bzw. zur Jugendverbandsarbeit in Deutschland zeigen.
Hinweis: Von Bewerber:innen wird explizit kein umfassendes oder komplexes Wissen über das VN-System oder Abläufe der multilateralen VN-Politik erwartet.
In der dritten Stufe werden sechs geeignete Jugendliche für zwei Tage zu Auswahlgesprächen nach Berlin eingeladen. Dort lernen die Bewerber:innen die amtierenden Jugenddelegierten, Vertreter:innen der zivilgesellschaftlichen Trägerorganisationen sowie der ministeriellen Programmpartner und ihre Mitbewerber:innen kennen. Im Rahmen eines Assessments und in Form von Miniprojekten prüft das Auswahlkomitee einschlägige Fähigkeiten wie die Teamfähigkeit und inhaltliche Kenntnisse, bis schließlich zwei Jugendliche ausgewählt werden.
Die Auswahlgespräche dienen ebenfalls dazu, um über die Aufgaben von Jugenddelegierte zu sprechen, Chancen und Grenzen des Amts aufzuzeigen und letzte Fragen zu klären.
Bei den folgenden Voraussetzungen handelt es sich um Ausschlusskriterien. Alle Bewerber:innen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind grundsätzlich von der Auswahl ausgeschlossen.
Bewerben können sich Jugendliche, die
- im Alter von 18 bis einschließlich 25 Jahren sind (zum 01.09. des Auswahljahrs max. 25 Jahre);
- ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt innerhalb Deutschlands während der Amtszeit haben und
- im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Bewerbung und für die Dauer der Amtszeit sind.
Zu (1): Das deutsche UNYD-Programm orientiert sich an der Jugenddefinition der VN-Generalversammlung. Aus rechtlichen und logistischen Gründen muss diese Definition jedoch eingeschränkt werden, sodass Minderjährige leider von der Auswahl ausgeschlossen sind.
Zu (2): Ein wesentlicher Teil des Mandats der Jugenddelegierten zur VN-GV & SEK ist der rege und intensive Austausch mit Jugendlichen und jungen Menschen in Deutschland. Neben zahlreichen Terminen in Deutschland sowie Veranstaltungs- und Konferenzteilnahmen reisen die Jugenddelegierten im Rahmen der Jugendkonsultationen regelmäßig und extensiv durch Deutschland. Aus logistischen, erstattungsrechtlichen und weiteren praktischen Gründen ist es somit erforderlich, dass Bewerber:innen spätestens ab der Amtsübernahme in Deutschland leben.
Zu (3): Die Jugenddelegierten zur VN-GV & SEK werden als Teil der deutschen Regierungsdelegation akkreditiert und haben regelmäßig Zugang zu sensiblen Informationen, sodass es sich hierbei um eine zwingende Voraussetzung handelt, um den nationalen Anforderungen an das Programm gerecht zu werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Jugenddelegierten zur VN-GV & SEK nicht (nur) deutsche Staatsangehörige vertreten, sondern sich ausdrücklich und insbesondere (auch) für die Interessen aller Jugendlichen und jungen Menschen in Deutschland unabhängig ihrer Nationalität einsetzen. Umgekehrt wird erwartet, dass Jugenddelegationen anderer VN-Mitgliedsstaaten ebenfalls die Bedürfnisse und Interessen der von im Ausland lebenden jugendlichen und jungen Deutschen berücksichtigen und vertreten.
Bei den folgenden Voraussetzungen handelt es sich um Entscheidungskriterien. Falls Bewerber:innen die vorangegangenen Ausschlusskriterien erfüllen, wird die Eignung anhand der nachfolgenden Kriterien beurteilt.
Für die Arbeit als Jugenddelegierte:r zur VN-GV & SEK erforderlich sind u.a.
- fließende Englischkenntnisse in Wort und Schrift;
- die Bereitschaft, sich mit jungen Menschen auszutauschen, mit diesen zusammenzuarbeiten,und hierfür notwendige Qualitäten,
- (ehrenamtliches) Engagement in der (organisierten) Jugendverbandsarbeit und ggf.
- (ehrenamtliche) Erfahrungen im Kontext der Vereinten Nationen.
Zu (1): Englisch ist unter den VN-Amtssprachen die Hauptverkehrssprache bei den Vereinten Nationen. Fließende Sprachkenntnisse sind unabdingbar, um an Konferenzen, den Verhandlungen sowie bilateralen und sonstigen Gesprächen teilnehmen und qualitativ mitwirken zu können.
Zu (2): Ein wesentlicher Teil des Amts der Jugenddelegierten zur VN-GV & SEK ist der rege und intensive Austausch mit Jugendlichen und jungen Menschen in Deutschland. Hierfür sollten angehende Jugenddelegierte in der Lage und willens sein, angemessen und auf Augenhöhe mit jungen Menschen zu kommunizieren und sich mit den Bedürfnissen von jungen Menschen auseinanderzusetzen.
Zu (3): Erfahrungen im Bereich der organisierten Jugendverbandsarbeit helfen, sich in den Strukturen und Abläufen der hiesigen Jugendvertretung und Jugendpolitik zurechtzufinden und dieses fordernde Ehrenamt angemessen auszuführen. Erfahrungen im ehrenamtlichen Engagement und/oder in der jugendpolitischen Gremienarbeit bzw. bei Vertretungsaufgaben vorrangig im Kontext von Jugendverbänden sind somit wünschenswert und förderlich.
Wir weisen explizit darauf hin, dass für die Bewerbung und Ausführung des Ehrenamts nicht erforderlich ist, (jugendpolitische) Spitzenämter zu bekleiden, auf Landes- oder Bundesebene aktiv zu sein und/oder alle Ebenen der Jugendvertretung durchlaufen zu haben. Stattdessen möchten wir alle jungen Menschen ermutigen, sich mit ihrem Ehrenamt bzw. Engagement zu bewerben, da unterschiedliche Formen des Einsatzes für die Gesellschaft nicht gegeneinander aufgewogen werden.
Zu (4): Erfahrungen im Kontext der Vereinten Nationen helfen, sich in den Strukturen und Prozessen der VN-Politik orientieren zu können. Praktische oder ehrenamtliche Erfahrungen im multilateralen oder VN-Umfeld sind somit in jedem Fall willkommen. Entscheidend ist aber schließlich das glaubwürdige Interesse an internationalen Prozessen und der Arbeit der Vereinten Nationen sowie die Bereitschaft, sich mit einschlägigen Themen und Fragestellungen auseinanderzusetzen.
Erfahrungsgemäß ist die Teilnahme am UNYD-Programm für Personen, die sich während des Auswahlverfahrens und des Programms in einer Abschluss- oder Prüfungsphase befinden bzw. die einer laufenden Unterrichts- oder Schulpflicht unterliegen, durch zeitliche Faktoren wie Pflichttermine sowie logistische Aspekte wie dem Reisen erschwert. In einem solchen Fall raten wir von einer Bewerbung in diesem Jahr ab und empfehlen, die Bewerbung in den darauffolgenden Jahren einzureichen.
Obwohl es sich um ein zeitintensives Ehrenamt handelt, können die amtierenden Jugenddelegierten ihre Arbeitszeiten frei einteilen. Eine allgemeine Wochenarbeitszeit ist nicht vorgeschrieben. Bewerber:innen sollten aber bedenken, dass sie mehrere Wochen am Stück bei den Vereinten Nationen vor Ort in New York verbringen werden. Die Zeit im September/Oktober und Februar muss entsprechend eingeplant werden. Darüber hinaus sollten Bewerber:innen bereit sein an weiteren (Pflicht-)Terminen in und außerhalb von Deutschland teilzunehmen.
Vertretungsaspekt – „2 für 14 Mio.“
Im Jahr 2021 leben fast 21 Mio. Menschen unter 25 Jahren in Deutschland. Die UN-Generalversammlung definiert Jugend als die Lebensspanne zwischen 14 und 24 Jahren – laut Erhebungen des Statistischen Bundesamts sind das genau 9.162.435 Mio. junge Individuen in Deutschland.
Unser Amt kann niemals diese Vielfalt der Jugend abdecken. Als deutsche UN-Jugenddelegierte vertreten wir bei den Vereinten Nationen als lediglich zwei von mehr als neun Mio. jungen Menschen zwischen 14 und 25 Jahren in Deutschland deren Interessen.
Anstatt repräsentativ für junge Individuen oder die Jugend als Gruppe zu sprechen, versuchen wir stattdessen auf genau diesen Aspekt hinzuweisen: Jugend ist divers und hat unterschiedliche Interessen, Wünsche und Forderungen.
Die Vielseitigkeit von Jugend in Deutschland und weltweit dient uns als Argument, um mehr inklusive und nachhaltige Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu fordern, da nur auf diese Weise alle Perspektiven in politische Entscheidungsprozesse einfließen können. Unser übergeordnetes Ziel ist es, dass eines Tages alle jungen Menschen ihre Interessen institutionell artikulieren und einbringen können.
In Vorbereitung auf unsere Vertretungsaufgaben versuchen wir, den direkten Austausch zu jungen Menschen zu suchen und möglichst vielseitige jugendliche Stimmen in unsere Arbeit integrieren. Dabei erweist sich unsere Trägerstruktur als Vorteil, da viele Vereine, Verbände und Organisationen beteiligt sind. Besonders hilfreich ist unsere Anbindung an das DNK, das als eigenständige Jugendstruktur unser Mandat stützt und Handeln legitimiert.
Zusammenarbeit
Wir veranstalten Workshops, organisieren Jugendkonsultationen, sprechen bei Veranstaltungen und stehen auf unseren sozialen Netzwerken als auch per E-Mail für Fragen, Anmerkungen und Kritik zur Verfügung.
Hier erfährst du alle weiteren Informationen dazu, wie du dich beteiligen kannst. Wir freuen uns auf jede Nachricht.
Gerne kannst du uns eine Anfrage an info@jugenddelegierte senden und wir organisieren einen Workshop zusammen. Wir würden uns freuen, wenn deine Organisation unsere Fahrtkosten übernehmen würde. Hier bekommt ihr weitere Informationen.
Bei den Vereinten Nationen
Unser Mandat ist eindeutig: Wir vertreten junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren aus Deutschland bei den Vereinten Nationen, indem wir ihre Forderungen und Wünsche bei der VN-Generalversammlung (VNGV/UNGA) sowie der Sozialentwicklungskommission (SEK) des Wirtschafts- und Sozialrats platzieren.
Als Teil der deutschen Delegation verschaffen wir den Themen Gehör, die junge Menschen in Deutschland bewegen. Wir reichen Redebeiträge ein und beraten unsere Delegation in Jugendfragen. Daraus leiten wir ebenfalls den Anspruch ab, für Jugendbeteiligung allgemein zu werben, Strukturen von Jugendpartizipation zu stärken und jugendliche Interessen — wo immer möglich und nötig — zu vertreten. Daher kommen in Rücksprache mit unseren Trägerorganisationen gelegentlich zusätzliche Veranstaltungen und Termine hinzu, weil einige VN-Organe aktuell bemüht sind, junge Perspektiven und Menschen zu integrieren.
Um den Kern unseres Mandats angemessen zu erfüllen, organisieren wir sogenannte Jugendkonsultationen. Hierfür stehen wir im Kontakt mit Bildungseinrichtungen, Verbänden, Vereinen und vielen weiteren Institution, die Jugend betreffen oder sich mit Jugend befassen. Einer unserer Programmträger, das DNK, erweist sich hier als wertvolle Struktur, da wir mit der Deutschen Sportjugend (dsj), dem Deutschen Bundesjugendring (DBJR) und dem Ring politischer Jugend (RpJ) drei Anlaufstellen haben, um junge Menschen zu erreichen. Die Jugendkonsultationen finden normalerweise in Form einer Deutschlandtour statt und beginnen regelmäßig im Sommer, wobei die Hochphase über einen Zeitraum von mehreren Monaten vor der VNGV andauert.
Am Beste wäre, wenn in Entscheidungsgremien dieser Welt immer auch junge Menschen vertreten sind. Dafür, dass wir nicht offizieller Teil einer Regierung sind, haben wir verhältnismäßig viel Einfluss im Rahmen unseres Amts. So können wir eine Rede im dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung halten, dort wo soziale, kulturelle und humanitäre Fragen behandelt werden.
Darüber hinaus bilden wir ⅔ der deutschen Delegation zur Sozialentwicklungskommission des Wirtschafts- und Sozialrats. In New York versuchen wir gegenüber ausländischen Delegationen und VN-Mitarbeitenden die Bedeutung von Jugendpartizipation zu betonen, die Forderungen der in Deutschland lebenden Jugendlichen zu platzieren und Strukturen von Jugendpartizipation zu stärken. Damit rufen wir nicht nur durch unsere Präsenz die Bedeutung der Jugend in die Köpfe der Delegierten sondern leisten auch einen inhaltlichen Beitrag.
Messbar ist unser Einfluss dabei nicht immer, wobei auch der Einfluss von anderen Akteuren nicht immer ersichtlich ist. Das liegt an den komplexen Strukturen der Vereinten Nationen und den langwierigen Prozessen der internationalen Entscheidungsfindung. Durch unsere Berichterstattung versuchen wir zumindest darzulegen, worin der immaterielle Wert unseres Wirkens. So können sich alle (jungen) Menschen ein eigenes Bild machen und selbstständig einschätzen, ob und wie sinnvoll dieses Engagement ist.