Bewerbung
Auswahlprozess für Jugenddelegierte
Das Amt der Jugenddelegierten zur UN-Generalversammlung ist ein freiwilliges Ehrenamt, das jährlich öffentlich ausgeschrieben wird. Einmal im Jahr haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich zu bewerben und den dreistufigen Auswahlprozess zu durchlaufen. Hierbei steht im Mittelpunkt, ob Motivation, persönliche Eignung und ehrenamtlicher Hintergrund vorhanden sind .
Bewerben können sich junge Menschen im Alter von 18 bis einschließlich 25 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wichtig sind fließende Englischkenntnisse, die Fähigkeit zum Austausch und zur Zusammenarbeit mit Gleichaltrigen sowie Engagement in der Jugendverbandsarbeitdealerweise mit Bezug zu den Vereinten Nationen .
Der Prozess beginnt mit einer anonymen schriftlichen Bewerbung, gefolgt von Telefoninterviews, in denen persönliche Motivation, Engagement und grundlegendes Wissen zu UN und Außenpolitik abgefragt werden. Die finalen Auswahlgespräche in Berlin umfassen Assessments und Miniprojekte, um Teamfähigkeit und Fachkompetenzen zu prüfen. Nach erfolgreicher Auswahl folgt eine Einführung im Frühjahr, bevor die Amtszeit zum 1. April startet .
Wir ermutigen alle engagierten jungen Menschen, sich zu bewerben – es ist eine einzigartige Chance!
Für Rückfragen melde dich unter dnk@dbjr.de.
Vorweg: Wir ermutigen alle jungen Menschen, sich für dieses besondere und wichtige Ehrenamt zu bewerben. Wir beantworten gerne eure Fragen und klären Unklarheiten auf. Schreibt uns hierfür eine E-Mail oder kontaktiert uns über unsere sozialen Netzwerke.
Das Amt der Jugenddelegierten zur VN-GV & SEK ist ein freiwilliges, geschlechterparitätisches Ehrenamt, das regelmäßig im Januar öffentlich ausgeschrieben wird. Alle Interessent:innen durchlaufen einen dreistufigen Bewerbungsprozess, in dem die Motivation, Eignung und der ehrenamtliche Hintergrund geprüft werden. Im Anschluss wählen die zivilgesellschaftlichen Trägerorganisationen zusammen mit den ministeriellen Programmpartnern unter Beratung der amtierenden Jugenddelegierten die neuen Jugenddelegierten zur VN-GV & SEK aus.
Nachdem zwei junge Menschen vom Auswahlkomitee ausgewählt und ernannt wurden, weisen die Trägerorganisationen die designierten Jugenddelegierten in ihr neues Ehrenamt ein und bereiten die angehenden Jugendvertreter:innen an separaten Terminen im März auf ihre Aufgaben vor. Das Amt wird zum 01. April des Bewerbungsjahres offiziell übergeben.
Die ersten beiden Stufen des Auswahlprozesses finden anonym statt; nur Name und Geschlecht, nicht aber ein Erscheinungsbildung, die Hautfarbe oder andere äußere und körperliche Eigenschaften sind dem Auswahlkomitee bis dahin bekannt.
In der ersten Stufe steht die Motivation für das Amt im Vordergrund; hierfür reichen interessierte Jugendliche eine schriftliche Bewerbung mit Motivationsschreiben und Lebenslauf ein und beantworten zudem zwei fachspezifische Fragen. Das Auswahlkomitee prüft insbesondere auch, ob die formalen Anforderungen erfüllt sind. Siehe hierfür Ausschluss- und Entscheidungskriterien.
In der zweiten Stufe möchte das Auswahlkomitee vielversprechende Bewerber:innen näher kennenlernen; in Telefoninterviews dürfen Bewerber:innen einige vertiefende Fragen zu ihrer Person, Motivation und ihrem Engement beantworten. Zudem dürfen Bewerber:innen ihr Wissen zu den Vereinten Nationen und zur Außenpolitik bzw. zur Jugendverbandsarbeit in Deutschland zeigen.
Hinweis: Von Bewerber:innen wird explizit kein umfassendes oder komplexes Wissen über das VN-System oder Abläufe der multilateralen VN-Politik erwartet.
In der dritten Stufe werden sechs geeignete Jugendliche für zwei Tage zu Auswahlgesprächen nach Berlin eingeladen. Dort lernen die Bewerber:innen die amtierenden Jugenddelegierten, Vertreter:innen der zivilgesellschaftlichen Trägerorganisationen sowie der ministeriellen Programmpartner und ihre Mitbewerber:innen kennen. Im Rahmen eines Assessments und in Form von Miniprojekten prüft das Auswahlkomitee einschlägige Fähigkeiten wie die Teamfähigkeit und inhaltliche Kenntnisse, bis schließlich zwei Jugendliche ausgewählt werden.
Die Auswahlgespräche dienen ebenfalls dazu, um über die Aufgaben von Jugenddelegierte zu sprechen, Chancen und Grenzen des Amts aufzuzeigen und letzte Fragen zu klären.
Bei den folgenden Voraussetzungen handelt es sich um Ausschlusskriterien. Alle Bewerber:innen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind grundsätzlich von der Auswahl ausgeschlossen.
Bewerben können sich Jugendliche, die
- im Alter von 18 bis einschließlich 25 Jahren sind (zum 01.09. des Auswahljahrs max. 25 Jahre);
- ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt innerhalb Deutschlands während der Amtszeit haben und
- im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Bewerbung und für die Dauer der Amtszeit sind.
Zu (1): Das deutsche UNYD-Programm orientiert sich an der Jugenddefinition der VN-Generalversammlung. Aus rechtlichen und logistischen Gründen muss diese Definition jedoch eingeschränkt werden, sodass Minderjährige leider von der Auswahl ausgeschlossen sind.
Zu (2): Ein wesentlicher Teil des Mandats der Jugenddelegierten zur VN-GV & SEK ist der rege und intensive Austausch mit Jugendlichen und jungen Menschen in Deutschland. Neben zahlreichen Terminen in Deutschland sowie Veranstaltungs- und Konferenzteilnahmen reisen die Jugenddelegierten im Rahmen der Jugendkonsultationen regelmäßig und extensiv durch Deutschland. Aus logistischen, erstattungsrechtlichen und weiteren praktischen Gründen ist es somit erforderlich, dass Bewerber:innen spätestens ab der Amtsübernahme in Deutschland leben.
Zu (3): Die Jugenddelegierten zur VN-GV & SEK werden als Teil der deutschen Regierungsdelegation akkreditiert und haben regelmäßig Zugang zu sensiblen Informationen, sodass es sich hierbei um eine zwingende Voraussetzung handelt, um den nationalen Anforderungen an das Programm gerecht zu werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Jugenddelegierten zur VN-GV & SEK nicht (nur) deutsche Staatsangehörige vertreten, sondern sich ausdrücklich und insbesondere (auch) für die Interessen aller Jugendlichen und jungen Menschen in Deutschland unabhängig ihrer Nationalität einsetzen. Umgekehrt wird erwartet, dass Jugenddelegationen anderer VN-Mitgliedsstaaten ebenfalls die Bedürfnisse und Interessen der von im Ausland lebenden jugendlichen und jungen Deutschen berücksichtigen und vertreten.
Bei den folgenden Voraussetzungen handelt es sich um Entscheidungskriterien. Falls Bewerber:innen die vorangegangenen Ausschlusskriterien erfüllen, wird die Eignung anhand der nachfolgenden Kriterien beurteilt.
Für die Arbeit als Jugenddelegierte:r zur VN-GV & SEK erforderlich sind u.a.
- fließende Englischkenntnisse in Wort und Schrift;
- die Bereitschaft, sich mit jungen Menschen auszutauschen, mit diesen zusammenzuarbeiten,und hierfür notwendige Qualitäten,
- (ehrenamtliches) Engagement in der (organisierten) Jugendverbandsarbeit und ggf.
- (ehrenamtliche) Erfahrungen im Kontext der Vereinten Nationen.
Zu (1): Englisch ist unter den VN-Amtssprachen die Hauptverkehrssprache bei den Vereinten Nationen. Fließende Sprachkenntnisse sind unabdingbar, um an Konferenzen, den Verhandlungen sowie bilateralen und sonstigen Gesprächen teilnehmen und qualitativ mitwirken zu können.
Zu (2): Ein wesentlicher Teil des Amts der Jugenddelegierten zur VN-GV & SEK ist der rege und intensive Austausch mit Jugendlichen und jungen Menschen in Deutschland. Hierfür sollten angehende Jugenddelegierte in der Lage und willens sein, angemessen und auf Augenhöhe mit jungen Menschen zu kommunizieren und sich mit den Bedürfnissen von jungen Menschen auseinanderzusetzen.
Zu (3): Erfahrungen im Bereich der organisierten Jugendverbandsarbeit helfen, sich in den Strukturen und Abläufen der hiesigen Jugendvertretung und Jugendpolitik zurechtzufinden und dieses fordernde Ehrenamt angemessen auszuführen. Erfahrungen im ehrenamtlichen Engagement und/oder in der jugendpolitischen Gremienarbeit bzw. bei Vertretungsaufgaben vorrangig im Kontext von Jugendverbänden sind somit wünschenswert und förderlich.
Wir weisen explizit darauf hin, dass für die Bewerbung und Ausführung des Ehrenamts nicht erforderlich ist, (jugendpolitische) Spitzenämter zu bekleiden, auf Landes- oder Bundesebene aktiv zu sein und/oder alle Ebenen der Jugendvertretung durchlaufen zu haben. Stattdessen möchten wir alle jungen Menschen ermutigen, sich mit ihrem Ehrenamt bzw. Engagement zu bewerben, da unterschiedliche Formen des Einsatzes für die Gesellschaft nicht gegeneinander aufgewogen werden.
Zu (4): Erfahrungen im Kontext der Vereinten Nationen helfen, sich in den Strukturen und Prozessen der VN-Politik orientieren zu können. Praktische oder ehrenamtliche Erfahrungen im multilateralen oder VN-Umfeld sind somit in jedem Fall willkommen. Entscheidend ist aber schließlich das glaubwürdige Interesse an internationalen Prozessen und der Arbeit der Vereinten Nationen sowie die Bereitschaft, sich mit einschlägigen Themen und Fragestellungen auseinanderzusetzen.
Antworten auf weitere Fragen zumProgramm und zur Auswahl findest du in unseren FAQs.
Falls du dort keine Antwort auf deine Frage findest, schreibe uns eine Mail an dnk@dbjr.de